Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 33/13 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 07.03.2013 - S 41 AL 149/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 33/13
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- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2012 - L 11 AL 48/12
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 33/13
Die Annahme des SG, sie füge den gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen die Nichtvermittelbarkeit hinzu, sei - wie sich aus dem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3.9.2012 (L 11 AL 48/12 ER) ergebe - unzutreffend.Insoweit ist aber kraft Gesetzes der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten (§ 4 Abs. 2 SGB III; zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, gegenüber denen Vermittlungsvorrang besteht, gehört nach § 3 Abs. 2 SGB III in Verbindung mit dem 3. Kapitel des SGB III auch der Gründungszuschuss), so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist, d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht…, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3.9.20212 - L 11 AL 48/12 B ER-; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG…, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13
Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 33/13
Insoweit ist aber kraft Gesetzes der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten (§ 4 Abs. 2 SGB III; zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, gegenüber denen Vermittlungsvorrang besteht, gehört nach § 3 Abs. 2 SGB III in Verbindung mit dem 3. Kapitel des SGB III auch der Gründungszuschuss), so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist, d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht…, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3.9.20212 - L 11 AL 48/12 B ER-; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG…, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33). - BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90
Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 33/13
Insoweit ist aber kraft Gesetzes der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten (§ 4 Abs. 2 SGB III; zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, gegenüber denen Vermittlungsvorrang besteht, gehört nach § 3 Abs. 2 SGB III in Verbindung mit dem 3. Kapitel des SGB III auch der Gründungszuschuss), so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist, d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht…, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3.9.20212 - L 11 AL 48/12 B ER-; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13
Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 33/13
Insoweit ist aber kraft Gesetzes der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten (§ 4 Abs. 2 SGB III; zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, gegenüber denen Vermittlungsvorrang besteht, gehört nach § 3 Abs. 2 SGB III in Verbindung mit dem 3. Kapitel des SGB III auch der Gründungszuschuss), so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist, d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht…, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3.9.20212 - L 11 AL 48/12 B ER-; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG…, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33). - LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14
Arbeitsförderung - Gründungszuschuss - Ermessensleistung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 33/13
Insoweit ist aber kraft Gesetzes der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten (§ 4 Abs. 2 SGB III; zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, gegenüber denen Vermittlungsvorrang besteht, gehört nach § 3 Abs. 2 SGB III in Verbindung mit dem 3. Kapitel des SGB III auch der Gründungszuschuss), so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist, d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht…, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3.9.20212 - L 11 AL 48/12 B ER-; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG…, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33). - LSG Sachsen, 10.04.2014 - L 3 AL 141/12
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 33/13
Insoweit ist aber kraft Gesetzes der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten (§ 4 Abs. 2 SGB III; zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, gegenüber denen Vermittlungsvorrang besteht, gehört nach § 3 Abs. 2 SGB III in Verbindung mit dem 3. Kapitel des SGB III auch der Gründungszuschuss), so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist, d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3.9.20212 - L 11 AL 48/12 B ER-; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG…, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33). - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 12 AL 56/12
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 33/13
Ein ermessensfehlerfreier Bezug auf den Vermittlungsvorgang verlangt die realistische und nachvollziehbare positive Prognose für eine nachhaltige Vermittlung in Arbeit nach individueller Prüfung unter Berücksichtigung von Besonderheiten des Einzelfalls (vgl. bereits Urteil des erkennenden Senats vom 21.5.2015 - L 12 AL 56/12 -).